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Die Bundesregierung stellt ihr Pflegestärkungsgesetz gerne als „tiefgreifendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung“ dar. Und sie tut das sogar mit Recht. Denn allein die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der unter anderem Demenzerkrankungen endlich mitberücksichtigt, hat weitgehende Auswirkungen. Leider bleiben bei der Reform, einmal mehr, die Belange der professionellen Pflege weitestgehend außen vor. Aus Sicht der Einrichtungen kann das PSG II daher nur der Anfang für umfassende Änderungen sein, keinesfalls aber ihr Ende.

 

Im Folgenden informieren wir Sie über die wesentlichen Eckpunkte des PSG II.

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